
Allgemeine Versicherungsbedingungen – CoursProtect
„CoursProtect“ ist eine Versicherung, die den Kunden angeboten wird, um die bei der Skischule Leysin (ESS Leysin) gebuchten Kurse im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder einer vollständigen Schließung des Skigebiets abzusichern.
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1. Versicherer:
Der Versicherer ist die ESS Leysin, die eine Versicherungsleistung unter der Marke „CoursProtect“ anbietet.
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2. Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist eine Person, die Kurse bei der ESS Leysin gebucht oder gekauft hat und eine „CoursProtect“-Versicherung abgeschlossen hat.
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3. Versicherte Leistungen:
„CoursProtect“ versichert ausschließlich die bei der ESS Leysin gebuchten oder gekauften Kurse.
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4. Versicherungsprämie:
CHF 5.- pro Tag und pro Person.
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5. Gültigkeit der Versicherung:
Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt des Kaufs und deckt ausschließlich die Tage der bei der ESS Leysin gebuchten Kurse.
Es sind ausschließlich die Kurse der versicherten Person durch „CoursProtect“ gedeckt.
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6. Vertragsgegenstand:
Der Versicherer garantiert die Rückerstattung oder den Ersatz der verpassten Kurse gemäß den unten aufgeführten Versicherungsbedingungen.
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7. Versicherungsbedingungen:
„CoursProtect“ deckt die oben genannten Leistungen in den folgenden Fällen:
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Kurse, die mehr als 48 Stunden vor Kursbeginn ohne Nachweis storniert oder geändert wurden.
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Kurse, die weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn in folgenden Fällen storniert wurden:
a. Bei Unfall der versicherten Person, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das während der Gültigkeitsdauer der Versicherung ausgestellt wurde.
b. Bei Krankheit der versicherten Person, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das während der Gültigkeitsdauer der Versicherung ausgestellt wurde.
c. Bei vollständiger Schließung des Skigebiets.
d. Bei speziellen Umständen im Zusammenhang mit Covid-19.
8. Rückerstattung:
Die Rückerstattung pro rata temporis oder der Ersatz der Kurse muss direkt im Hauptbüro der ESS Leysin während des Aufenthalts der versicherten Person beantragt werden.
Nur bei Krankheit oder Unfall, die es der versicherten Person oder ihren Angehörigen unmöglich machen, persönlich zu erscheinen, kann der Anspruch später per Post oder E-Mail geltend gemacht werden.
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9. Rechtsgrundlagen:
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie des Obligationenrechts (OR) finden ergänzend Anwendung.
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10. Ausschlüsse von Leistungen:
Alle anderen Situationen, die nicht unter Punkt 7 aufgeführt sind. Alkoholintoxikation, vorsätzliche Handlungen und Betrug, bewusste Missachtung offizieller Verbote.​​​
Ecole Suisse de Ski Leysin